Während der Saison ist die Anlage bei günstiger Witterung werktags und sonntags bis 23 Uhr durchgehend geöffnet.
Zutritt haben:
Betrifft | Beschreibung |
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Schuhe | Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen gestattet. |
Bekleidung | Tenniskleider oder Trainer. |
Tennisplatzpflege | Die Benützer sind gehalten, nach jedem Spiel die Plätze abzuziehen und bei Bedarf zu spritzen. |
Lärm | Jeder störende Lärm innerhalb der Anlage ist während des Spielbetriebes zu vermeiden. |
Kinder | Für Kinder übernehmen die Eltern Überwachung und Verantwortung |
Hunde | Hunde können zur Anlage nicht zugelassen werden. |
Garderobenkästchen | Garderobenkästchen werden durch den Kassier vermietet. |
Sanität | Ein Sanitätskasten befindet sich beim Telefon. |
Beschädigungen | Allfällige Beschädigungen sind dem Platzwart oder einem Vorstandsmitglied zu melden. Die Verursacher haften für den entstandenen Schaden. |
Clubhaus- und Restaurationsbetrieb | Siehe Clubhaus- und Wirtschaftsreglement. |
Die Mitglieder des Vorstandes und der Spielkommission sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die oben genannten Bestimmungen eingehalten werden.
Die Spielordnung für den Tennisbetrieb wird von der Spielkommission erstellt. Sie wird gegebenenfalls den veränderten Verhältnissen angepasst oder ergänzt. Sie ist für alle Mitglieder verbindlich. Die Aufsicht über den Spielbetrieb übt der Spielleiter mit den Mitgliedern der Spielkommission und des Vorstandes aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Bälle sind von den Clubmitgliedern mitzubringen.
Die Beleuchtungsanlage steht den Clubmitgliedern unentgeltlich und bis spätestens 23 Uhr zur Verfügung. Jeder Spieler ist für sparsamen Gebrauch und für das Ausschalten der Flutlichtanlage verantwortlich.
Die Ballwurfmaschine steht jedem Mitglied zur Verfügung.
Die Haftpflicht der Clubmitglieder für Personenschäden, die sie beim Tennisspielen anderen aktiven Teilnehmern zufügen, ist nicht versichert. (Persönliche Unfallversicherung!)